Aktuelles aus dem Tierheim

Info zur Chipregistrierung

Autor: Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg
Am: 12.03.24

Seit 1. Jänner 2010 ist das Chippen der Hunde in Österreich Pflicht. Durch den winzigen Microchip unter der Haut, ist jeder Hund eindeutig identifizierbar. Der 15stellige, unverwechselbare Strichcode, der in einer zentralen Datenbank gespeichert wird, ermöglicht die eindeutige Zuordnung zu seinem Besitzer jedoch nur dann, wenn dieser seinen Vierbeiner auch registrieren lässt!!

Heuer, um die Jahreswende, kamen wieder eine ganze Reihe zwar gechippter, aber nicht in einer der zuständigen Haustierdatenbanken - wie Animaldata oder TASSO - registrierten Hunde zu uns. Die Chipdaten können zwar mit Hilfe eines Lesegerätes von uns im Tierheim, von Feuerwehr oder Polizei erfasst werden, ohne Registrierung ist jedoch der Vierbeiner seinem Besitzer nicht zuordnungsbar. Das Tier bleibt nun leider solange im Tierheim, bis der Halter auf andere Weise eruiert werden kann.

Wir appellieren daher dringend an alle Tierbesitzer, ihre gechippten Lieblinge und treuen Gefährten unbedingt registrieren zu lassen. Chippen allein stellt in keinem Fall die Verbindung von Tier und Besitzer her.

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