Liebe Tierfreunde, Mitglieder und Spender!
Die liebevolle Aufnahme, Versorgung und artgerechte Verwahrung in Not geratener Tiere im Tierheim ist selbstverständlich kein Diskussionsthema. Die Vergabe jedoch, nach kürzerer oder oft auch längerer Verwahrdauer im Tierheim, führt immer wieder zu Kritik durch die Behörde oder im Einzelfall von Tierbewerbern.
Wir hören dann, es müsse „alles schneller gehen“ und die Abgabe von Tieren an einen neuen Bewerber könne doch kein so großes Problem sein. Das ist genau der Punkt, wo das Tierschutzgesetz die Bedingungen vorgibt!
ZITAT: Grundsätze der Tierhaltung:
§13 (2) Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere, ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind.
(3) Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.
Weiters wird auf die Betreuungspersonen, Versorgung bei Krankheit oder Verletzung, Bewegungsfreiheit etc. sehr genau eingegangen. Bewilligungen für die Tierhaltung hat nur die Behörde auf Antrag zu erteilen, z.B. bei gefährlichen Tieren.
Eine ganz andere Kategorie bilden die von der Behörde abgenommenen, gefährlichen Hunde!
Diese bedürfen außerhalb der sicheren Verwahrung eingehender Behandlung und Konditionierung durch geprüfte Hundetrainer zur Sozialisierung bzw. Resozialisierung. Das braucht viel Zeit und erfordert einen dementsprechenden materiellen Aufwand.
Im Erfolgsfall, und wenn es einen geeigneten Bewerber gibt, gelangen vor Vergabe die Bestimmungen des Landessicherheitsgesetzes für gefährliche Hunde zur Anwendung, um behördlicherseits die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Unser Bestreben ist es, immer und für jedes Tierheimtier den richtigen Platz zu finden. Damit ist nach menschlichem Ermessen eine tragfähige Basis für das harmonische Zusammenleben und ein ausgeglichenes Miteinander des gemeinsamen Lebensabschnitts sichergestellt. Damit können wir eine Adoption für das Tier und für beide, Mensch und Tier, eine große Bereicherung bewerkstelligen.
Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest, liebe Tierfreunde!
Herzlichst
Ihr Obmann Ing. Mario Zeitlinger