Liebe Tierfreunde!
„Wasch` mir den Pelz, aber mach` mich nicht nass!“ Unter diesem Motto stehen oftmals die bei uns mehrfach wöchentlich eintreffenden Beobachtungen, Feststellungen und Anzeigen von Tierfreunden über Tierquälereien, Misshandlungen oder Missstände in der Behandlung oder Haltung von Tieren. Diese Meldungen haben meistens eines gemeinsam: Der oder die Melderin bleiben anonym oder wollen der zuständigen Behörde keinesfalls namentlich genannt werden.
Sehr oft fehlen auch der Name und die Anschrift des betreffenden Tierhalters: Man möchte zwar einem Tier helfen, aber kann oder will es nicht selbst tun. Es fehlt sehr oft an Zivilcourage. Ohne diese Angaben ist ein Einschreiten jedoch nicht möglich, da nicht zielführend! Dazu ist festzustellen, dass der Tierschutzverein in allen Fällen, wo dies möglich ist (z.B. Einhaltung des Tierschutzgesetzes), helfen will, jedoch haben wir als privater Tierschutzverein keine Exekutivgewalt!
Das heißt, unsere Hilfe beschränkt sich auf die umgehende schriftliche Meldung an die dafür zuständige Bezirksbehörde.
In der Stadt Salzburg ist dies die Magistratsabteilung I, das Ordnungsamt. Für die fünf Bezirke des Landes Salzburg sind dies: Die BH Salzburg-Umgebung, die BH Hallein für den Tennengau, BH St. Johann im Pongau, BH Tamsweg für den Lungau und die BH Zell am See für den gesamten Pinzgau.
Es gilt hier genau zu beschreiben: WER, WANN: Datum, WO: Ort, die Art und Weise und die Dauer eines Missstandes bzw. Misshandlung welcher Tiere/Tierart beobachtet oder festgestellt wurden.
Darüber hinaus ist zu betonen, dass die Behörden zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet sind. Wenn Sie als Beobachter oder Zeuge von Tierquälerei Meldung machen wollen, ist das jederzeit bei der Polizei oder der zuständigen BH möglich. Wenn diese Meldung an uns erfolgt, leiten wir diese unverzüglich weiter.
Die Überprüfung der Tierhaltung erfolgt durch den zuständigen Amtstierarzt. Es kann mit einer Aufklärung, einer Abmahnung und nachfolgender Kontrolle oder in schweren oder Wiederholungsfällen mit behördlicher Abnahme der Tiere vorgegangen werden.
Zivilcourage ist gefragt, liebe Tierfreunde. Wegschauen ändert nichts am Leiden eines Mitgeschöpfes!
Herzlichst
Ihr Dr. Eckehart Ziesel