Liebe Tierfreunde und Tierschützer!
Heute wollen wir einmal den Gründen nachgehen, die zur behördlichen Abnahme von Haustieren aus privater Haltung führen und damit konsequenterweise für die Tiere zur Aufnahme im Tierheim führen.
Es handelt sich hauptsächlich um drei Hauptgründe, die zum Einschreiten und Handeln der Behörde führen.
Diese sind die Abnahme nach dem Tierschutzgesetz, nach dem Seuchengesetz und drittens nach dem Landessicherheitsgesetz.
Die Abnahme nach dem Tierschutzgesetz wird dann notwendig, wenn der Tierhalter nicht mehr in der Lage ist, selbst für sein Tier zu sorgen, z.B. wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Krankenhaus- oder Gefängnisaufenthalt, allgemeiner Gebrechlichkeit oder Demenz, und der Mensch daher selbst auf fremde Hilfe angewiesen oder bereits verstorben ist.
Abnahme nach dem Seuchengesetz:
Hier handelt es sich in den meisten Fällen um illegal eingeführte Tiere, die weder gechipt sind noch die notwendigen, vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben.
In fast allen Fällen sind dies Hunde aus dem Osten, die aus Qualzuchten kommen und hier auf dem Schwarzmarkt billig erworben wurden. Im schlimmsten Fall sind sie bereits erkrankt und alle ihren Müttern viel zu früh entzogen worden. Diese Tiere müssen sofort in strenger Quarantäne gehalten werden, bis der Impfschutz nach vielen Wochen gegeben ist.
Der prekärste Abnahmegrund, hier handelt es sich immer um Hunde, ist gegeben, wenn diese schlecht gehalten und aggressiv sind, gemeingefährlich und nicht selten bereits Beißattacken gezeigt haben oder wenn der Halter ein generelles Tier- oder Hundehalteverbot hat.
Mindestens die Hälfte der Hunde in unserem Tierheim sind der dritten Gruppe zuzuordnen und haben daher die längste Verweildauer im Heim. Eine Chance auf einen guten neuen Dauerplatz haben diese Tiere nur nach einem gründlichen Training über lange Zeit, wobei die größte Effizienz erzielt werden kann, wenn ernsthafte Bewerber für diese Hunde gemeinsam mit den Tieren trainieren.
Die Geschichte der neun Welpen, ihrer Mutter und einer Hundetante aus dieser Kategorie ist jedenfalls nach einem beispielhaften Jahr der liebevollen Pflege, des Trainings unter Anleitung von Fachleuten mit Bewerbern und jetzigen Besitzern für sie optimal ausgegangen.
Die beiden erwachsenen Hündinnen suchen weiterhin nach einem guten Platz, auch sie haben eine zweite Chance verdient. Sie befinden sich weiter in der Obhut des Tierheimes wie viele andere, die ihre überwiegende Lebenszeit ebenfalls bei uns verbringen. Sie alle hoffen noch immer auf den Platz für immer!
In Zeiten weiterer Umbrüche wünsche ich Ihnen Zusammenhalt, Achtsamkeit und Gesundheit für Sie und Ihre Lieben,
Herzlichst
Ihr Ing. Mario Zeitlinger
Obmann